Die deutsche Abgeltungsteuer ist eine pauschale Quellensteuer auf Kapitalerträge — also auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Sie wird automatisch von der Bank einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Doch dank des sogenannten Sparer-Pauschbetrags bleibt ein erheblicher Teil Ihrer Zinserträge legal steuerfrei — wenn Sie wissen, wie.
Die wichtigsten Eckdaten zur Abgeltungsteuer
- Steuersatz: 25 % auf Kapitalerträge
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Steuer (= 1,375 % zusätzlich)
- Kirchensteuer: 8 % oder 9 % der Steuer, je nach Bundesland (nur bei Kirchenmitgliedschaft)
- Gesamtbelastung: Zwischen 26,375 % und 27,995 %
Bei einem Zinsertrag von 5.000 € wären das also rund 1.320 € bis 1.400 € Steuer — eine signifikante Schmälerung Ihrer Rendite. Doch genau hier kommt der Freistellungsauftrag ins Spiel.
Was ist der Sparer-Pauschbetrag?
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag, bis zu dem Kapitalerträge in Deutschland vollständig steuerfrei bleiben:
- Singles: 1.000 € pro Jahr (seit 2023, vorher 801 €)
- Verheiratete / eingetragene Partnerschaften: 2.000 € pro Jahr
Wichtig: Der Pauschbetrag wirkt nicht automatisch. Sie müssen ihn aktiv über einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank geltend machen. Tun Sie das nicht, behält die Bank die Abgeltungsteuer vom ersten Euro Zinsertrag ein — und Sie müssen sie über die Steuererklärung mühsam zurückholen.
Ein Freistellungsauftrag ist in 5 Minuten gestellt — und kann Ihnen jedes Jahr 200 bis 500 € sparen. Es gibt wenige Formulare mit einer besseren Zeitrendite.
Schritt für Schritt: So stellen Sie den Freistellungsauftrag
- Steuer-Identifikationsnummer bereithalten: Diese 11-stellige Nummer steht auf jedem Steuerbescheid und auf der Lohnsteuerbescheinigung.
- Bank-Formular ausfüllen: Jede Bank bietet im Online-Banking einen entsprechenden Bereich („Steuer", „Freistellungsauftrag" oder „Kapitalertragsteuer"). Alternativ gibt es das Formular per Post oder PDF zum Download.
- Höhe festlegen: Geben Sie den Betrag an, den Sie für dieses Konto / diese Bank freistellen wollen. Wichtig: Die Summe aller Freistellungsaufträge bei allen Banken darf den Pauschbetrag nicht überschreiten.
- Aufteilung bei mehreren Banken: Wenn Sie bei mehreren Instituten Konten haben, teilen Sie den Pauschbetrag sinnvoll auf — etwa dort, wo die höchsten Zinsen anfallen.
- Bestätigung aufbewahren: Die Bank bestätigt den Freistellungsauftrag schriftlich. Heben Sie diese Bestätigung gut auf.
Praktisches Beispiel
Anna hat 30.000 € auf einem Festgeld bei der Bank A (Zinsertrag: 1.200 € pro Jahr) und weitere 20.000 € auf einem Tagesgeldkonto bei der Bank B (Zinsertrag: 600 € pro Jahr). Insgesamt erzielt sie 1.800 € Zinsen.
Anna ist alleinstehend, also stehen ihr 1.000 € Pauschbetrag zu. Eine sinnvolle Aufteilung wäre:
- Bank A: Freistellungsauftrag über 700 € (deckt einen großen Teil ihrer 1.200 € Zinsen ab)
- Bank B: Freistellungsauftrag über 300 € (deckt die Hälfte ihrer 600 € Zinsen ab)
Anna spart so jährlich rund 260 € Steuern — komplett legal und ohne jegliche Steuererklärung.
Achtung — die NV-Bescheinigung: Wenn Ihr Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag (für 2026 ca. 12.000 €) liegt, können Sie beim Finanzamt eine „Nichtveranlagungs-Bescheinigung" (NV-Bescheinigung) beantragen. Damit bleiben alle Kapitalerträge steuerfrei — nicht nur die ersten 1.000 €.
Häufige Fehler bei der Freistellung
- Pauschbetrag überschreiten: Wer bei mehreren Banken zusammen mehr als 1.000 € (bzw. 2.000 €) freistellt, riskiert eine Korrektur durch das Finanzamt — der Pauschbetrag wird dann gekürzt, und es kann zu Nachzahlungen kommen.
- Vergessene Aufträge bei Bankenwechsel: Beim Wechsel oder bei zusätzlichen Konten muss der Freistellungsauftrag jeweils neu gestellt werden — er wird nicht automatisch übertragen.
- Kirchensteuer-Information vergessen: Wenn Sie Kirchenmitglied sind, müssen Sie das der Bank mitteilen — sonst behält sie die Kirchensteuer trotzdem ein, weil sie das automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern abfragt.
Fazit
Der Freistellungsauftrag ist eines der einfachsten und wirkungsvollsten Instrumente, um Ihre Zinserträge legal zu schonen. Wer bei mehreren Banken anlegt, sollte sich ein paar Minuten Zeit nehmen und die Aufträge sauber aufteilen — die Steuerersparnis pro Jahr ist häufig deutlich höher als jeder Zinsunterschied zwischen zwei Banken.
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